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04.01.2022 von Jeanine Raubold

Was lernen wir ... in Lernfeld 1?

Hallöchen hier ist wieder eure Jeanine,

wenn ihr Ricks Beitrag schon gelesen habt, wisst ihr, dass wir Azubis ab und an auch mal im Klassenzimmer sitzen dürfen. Falls nicht, findet ihr seinen Beitrag zur Berufsschule > hier < auf unserem Blog. Die sogenannten Lernfelder im Rahmen eurer theoretischen Ausbildung am OSZ Lausitz in Sedlitz habt ihr jeweils nur 1 Lehrjahr lang. Die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Sport und WiSo habt ihr über die gesamten 3 Jahre. Heute ist es das 1. Lernfeld, welches ich euch mit meinem Beitrag nahebringen möchte:

Lernfeld 1 steht für „Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten“.

Eines der wichtigsten Themen des Lernfeldes sind die rechtlichen Grundlagen unserer Ausbildung. Also welche Rechte ihr als Auszubildende/r habt. Dazu gehört z. B. das Recht auf eine gründliche Ausbildung durch qualifizierte Ausbilder und das Recht auf kostenloser Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsmittel. Aber eben auch Pflichten, wie z.B. die Lern- und Sorgfaltspflicht. Mehr zu den Rechten und Pflichten könnt ihr im Internet finden und nachlesen.

Das Thema Schulsystem in Deutschland werdet ihr nur kurz anschneiden. Dort geht es darum welche Stufen es gibt, welche Voraussetzungen ihr benötigt, wie lange die Stufen dauern können und welchen Abschluss ihr dann habt. Dafür werdet ihr aber die Arten der Berufsausbildung, die zur Sekundarstufe 2 zählen, viel ausführlicher bearbeiten.

Dazu gehören z.B.:

  • die duale Ausbildung (Wechsel von Theoriephasen in einer Berufsschule und Praxisphasen im Ausbildungsbetrieb)
  • die schulische Ausbildung (findet ausschließlich in der Berufsschule statt, ihr habt aber hin und wieder Praktika in unterschiedlichen Betrieben)
  • das duale Studium (ist für Azubis mit Abitur oder Fachhochschulreife, ihr seid in einer Ausbildung im Unternehmen und führt parallel ein Studium an einer Hochschule)
  • die einjährige Ausbildung, diese Ausbildungsart findet sich im Bereich der Pflege, Kosmetik oder beim Militär
  • die assistierte Ausbildung (ist wie die duale Ausbildung aufgebaut; für junge Menschen, die keinen Abschluss, schlechte Noten oder Sprachschwierigkeit haben)
  • die Staatlich nicht-anerkannt Ausbildung (erst ab dem 18. Lebensjahr möglich und es gibt keine Ausbildungsordnungen - was beispielsweise daran liegen kann, dass das Berufsfeld neu ist und die Ausbildungsordnungen erst ausgearbeitet werden müssen, z.B. Yogalehrer/in)
  • die Ausbildung in Teilzeit (nützlich bei Schwangerschaften oder Erkrankungen)
  • Ausbildung im Ausland, die innerhalb von Europa meistens anerkannt wird

Die Ausbildung zum/zur Kaufmann(-frau) für Tourismus und Freizeit ist eine duale Ausbildung ist. Das heißt, ihr seid hin und wieder in der Berufsschule, aber größtenteils im Ausbildungsbetrieb.

Gleich passend zum Thema werdet ihr den Ausbildungsvertrag und das Jugendarbeitsschutzgesetz intensiv behandeln.

Als erstes geht es um den Inhalt des Ausbildungsvertrages. Dazu gehören z. B. der Name und die Anschrift des Auszubildenden und vom Ausbildungsbetrieb, Arbeitszeit, Probezeit und vieles mehr. Im Anschluss geht ihr auf das Jugendarbeitsschutzgesetz ein. Dieses ist für alle Azubis unter 18 Jahren und regelt z. B. die Dauer der Arbeitszeit. Minderjährige dürfen nämlich nur maximal 8 Stunden täglich und nicht mehr als maximal 40 Stunden in einer Woche arbeiten. Außerdem sind unter anderem die Ruhepausen geregelt. Wenn ihr als Minderjähriger 8 Stunden arbeitet, müsst ihr eine Stunde Pause machen.

Ein weiteres Thema im Lernfeld 1 sind finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und Studenten. Es gibt z. B. BAB oder BAföG. Ihr werdet lernen welche Voraussetzungen ihr benötigt, wer es beantragen kann, wie viel man bekommen kann, was gefördert wird und was nicht und welche Vor- und Nachteile diese Beihilfe haben kann.

Des Weiteren gehört das Thema Rechts- und Geschäftsfähigkeit zu LF1. Dort definiert ihr erst die beiden Begriffe und unterscheidet diese. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte (z. B. Kaufverträge) zu tätigen.

Außerdem werdet ihr alles zur „Willenserklärung“ recherchieren. Unter Willenserklärung könnt ihr die Äußerung einer Person, die zu einer rechtlichen Wirkung führen soll, verstehen. Diese Äußerung kann einmal ausdrücklich erfolgen: mündlich, z.B. das „Ja“ der Braut und schriftlich, z. B. Kündigung eines Arbeitsvertrages. Die 2. Form ist schlüssiges Handeln, z. B. durch Hand heben und die letzte Erklärungsform ist ein einfaches Schweigen und gilt im Allgemeinen als Ablehnung. Auf die einzelnen Formen werdet ihr im Unterricht intensiver eingehen.

Und nun zu guter Letzt: das Thema Arbeitsverträge. Dort werdet ihr den Einzelarbeitsvertrag durcharbeiten, also wie es zu einem Vertrag kommt, wie er abgeschlossen wird, welche Formen eingehalten werden müssen und was er alles enthält. Dazu bearbeitet ihr die wichtigsten Informationen zu den befristeten Arbeitsverträgen und die Teilzeitverträge. Zum Schluss geht es dann noch um das Thema Arbeitszeugnis und wie ihr das Arbeitsverhältnis wieder beenden könnt.

Ich fand Lernfeld 1 spannend und für den Einstieg in die Ausbildung genau richtig. Nun fühle ich mich viel sicherer im Umgang mit Gesetzlichkeiten und verstehe diese erstmals richtig.

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