Angeln und Angelkartenverkauf
Grundregeln in Brandenburg
In Brandenburg ist das Angeln ab dem 8. Lebensjahr erlaubt. Voraussetzung dafür ist der Besitz bestimmter Dokumente, die abhängig von der Angelart variieren. Das Angeln ohne diese Dokumente gilt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wird streng geahndet.
Beim Angeln mitzuführende und auf Verlangen vorzuzeigende Dokumente
1.) Nachweiskarte mit gültiger Fischereiabgabemarke: Beleg für die Zahlung der Fischereiabgabe
- gültig für ein Kalenderjahr
- 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche (8-18 Jahre)
- 12,00 Euro für Erwachsene (alternativ 40,00 Euro für 5-Jahres-Marke)
- erhältlich bei Unterer Fischereibehörde, in Angelgeschäften, bei Fischereibetrieben
2.) Angelkarten: privatrechtliche Erlaubnis für das Befischen eines bestimmten Gewässers
Angelkarten sind für die Nutzung eines bestimmten Angelgewässers erforderlich. Die Angelkarten enthalten oft spezifische Regelungen wie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten oder andere Vorschriften, die von Anglern unbedingt einzuhalten sind.
- Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erhältlich
- Ausgabe durch Angelvereine, Angelgeschäfte, Fischereibetriebe oder Tourismusinformationen
Unterschied zwischen Friedfisch- und Raubfischangelei
- Friedfischangelei: erlaubt mit Fischereiabgabemarke und Angelkarte
- Raubfischangelei: gültiger Fischereischein zusätzlich erforderlich, Ausstellung erfolgt nach bestandener Anglerprüfung
- Ausstellung erfolgt nach bestandener Anglerprüfung
Weitere Details können Sie in der offiziellen Informationsbroschüre des Landes Brandenburg einsehen: Angelfischerei in Brandenburg
Bestimmungen für den Senftenberger See
Der Senftenberger See ist kein DAV- Gewässer und verfügt daher über keine Gewässernummer. Das Fischereirecht besitzt die Fischerei Teichwirtschaft Eulo und es gelten die von ihr festgelegten gesetzlichen Grundlagen für die Ausübung des Angelsports am Senftenberger See. Geangelt werden darf am Senftenberger See vom gewachsenen Ufer aus. Neu ist seit diesem Jahr das limitierte Angeln vom Boot aus. Das Angeln in ausgewiesenen Sperrbereichen, im Bereich von Hafen-und Steganlagen sowie im Zeitraum vom 16.04. – 30.09. an ausgewiesenen Badestrandbereichen, ist untersagt.
Es gibt folgende Angelkartenverkaufstellen (Preise s. Klick auf der Karte):
- Eckes Anglertreff
- Fischerei Teichwirtschaft Eulo